Bestattungsarten
Auf einen Blick
Mit dem Abschied von einem Menschen sind zahlreiche Entscheidungen verbunden. Die Wichtigste ist die Wahl der Bestattungsart und somit, wie ein geliebter und geschätzter Mensch bestattet beziehungsweise beigesetzt werden soll.
Sie gilt als klassische Art, einen Verstorbenen beizusetzen. Bei der Erdbestattung wird der von uns gegangene Mensch in einem Sarg im Rahmen einer Trauerfeier aufgebahrt und anschließend an das Grab verbracht. Hier wird er dann beigesetzt und die Trauergemeinde kann beispielsweise mit einem Blumengruß nochmals Abschied nehmen.
Für Erdbestattungen gibt es auf den meisten Friedhöfen Wahl- beziehungsweise Reihengräber. Das Wahlgrab kann aus mehreren Bestattungsplätzen bestehen und darf auf dem Friedhof frei gewählt werden. Das Reihengrab wird durch die Friedhofsverwaltung zugeteilt. Grundsätzlich wird über eine bestimmte Nutzungsdauer ein Vertrag mit der Stadt oder Gemeinde geschlossen.
Die Feuerbestattung ist Voraussetzung für verschiedene Bestattungsarten. Bei ihr wird der Verstorbene vor dessen Beisetzung im Sarg kremiert und somit eingeäschert.
Ist geplant, die Asche in einem Urnengrab beizusetzen, kann eine Abschieds- beziehungsweise Trauerfeier vor oder nach der Kremierung stattfinden. Das Gleiche gilt auch für Baum-, Natur- oder Seebestattungen, für die ebenfalls eine vorherige Einäscherung notwendig ist.
Menschen, die bereits zu Lebzeiten das Meer geliebt haben, entscheiden sich oft für eine Seebestattung. Sie ist allerdings eine Sonderform der Feuerbestattung und kann begleitet oder unbegleitet stattfinden, wobei die Asche des Verstorbenen an einer vorab ausgewählten Stelle dem Meer durch einen autorisierten Schiffskapitän übergeben wird.
Die Naturbestattung oder Baumbestattung beziehungsweise Beisetzung in einem FriedWald® oder Ruheforst ist für viele Menschen zwischenzeitlich zu einer Alternative zu klassischen Bestattungsformen geworden.
Weil sie die Nähe zur Natur suchen, entscheiden sie sich deshalb schon zu Lebzeiten bewusst für eine dieser Ruhestätten, die auch von Friedhöfen angeboten werden, und gehen damit ihren ganz persönlichen Weg zurück zu den Ursprüngen.
Wenn eine herkömmliche Bestattungsart nicht in Frage kommt, gibt es weitere Möglichkeiten für den letzten Weg. So kann die Urne eines Verstorbenen auch in einem sogenannten Kolumbarium – also einer Urnenwand – beigesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der ausgewählte Friedhof eine solche bereithält.
Zudem kann ein Teil der Haare einer geliebten und geschätzten Person zu einem Diamanten geformt werden und somit zu einer ewigen Erinnerung werden.
Doch auch für eine anonyme Bestattung entscheiden sich immer wieder Menschen. Zudem existieren Sonderformen, die im Ausland erlaubt sind und beispielsweise eine Ballon-, Fluss oder Alm- sowie Bergwiesen-Bestattung zulassen.
Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne bei der richtigen Wahl der Grabstelle, des Friedhofes und der Bestattungsform. Vertrauen Sie auf unser Fachwissen und unsere Kenntnis der Beisetzungsformen.
Zu den weiteren Sonderformen der Beisetzung zählen die Luft- und Ballonbestattung, die Almwiesen- und Bergbachbestattung sowie die Weltraumbestattung.
Die Durchführung dieser Bestattungsarten ist in Deutschland nicht zulässig, wird jedoch im benachbarten Ausland, z. B. in den Niederlanden und in der Schweiz, praktiziert.
Gerne informieren wir Sie zu den Besonderheiten und Möglichkeiten.